Schulbücher und E-Books, die im Rahmen der Schulbuchaktion abgegeben werden, sind nach § 6 Abs. 2 Buchpreisbindungsgesetz (BPrBG) vom Anwendungsbereich des BPrBG ausgenommen. 

 

Von dieser Bestimmung darf jedoch keinesfalls abgeleitet werden, dass Schulbücher generell nicht unter den Anwendungsbereich des BPrBG fallen. 

 

Werden nämlich Schulbücher außerhalb der Schulbuchaktion verkauf( Freiverkauf), dann ist die Preisbindung ganz normal einzuhalten (BPrBG Buchpreisbindungsgesetz § 1 Abs 3.5 Z 33f). 

 

Somit ist für jedes Schulbuch, das auch außerhalb der Schulbuchaktion vertrieben wird, vom Verlag ein Letztverkaufspreis/Mindestpreis nach den Bestimmungen des BPrBG festzulegen und bekannt zu machen.