Laut dem Familienlastenausgleichsgesetz § 31a (3) und den Durchführungsrichtlinien zur Schulbuchaktion, darf für kein Schulbuch, dass verloren oder unbrauchbar geworden ist, im Rahmen der Schulbuchaktion ein Ersatz geleistet werden. Der E-Book & E-BOOK+ -Anteil sowie alle Solo-Produkte sind ein Teil des Schulbuches und werden nicht ersetzt.