Das österreichische Buchpreisbindungsgesetz regelt die Vorschriften für die Veröffentlichung der Mindestpreise. 

Es sieht verpflichtend vor die Preise im VLB zu melden und diese Preise sind tagesaktuell unter

https://www.buchmarkt.at 

Titel der Schulbuchaktion die im Rahmen des Freiverkauf an Endkunden verkauft werden und nur in der Schulbuchreferenzdatenbank gemeldet sind sind unter https://www.buch-service.at/schulbuchverzeichnis öffentlich aufruf und einsehbar.


Um den Datenbestand entsprechen äquivalent zu halten, werden in diesem Dokument zusätzlich die neuen Pflichtfelder (ab 1.1.2026) des VLB angegeben.

Mit der Einführung der neuen Produktvarianten E-Book Solo und E-BOOK+ Solo werden die Datenfelder:

  • Schulbuchnummer
  • Titel
  • Verlagslogo [PRINT]
  • Produktbild

für das Schüler-PDF herangezogen.

Sollten die Daten nicht vorliegen, bekommt der Schüler ein leeres, weißes Blatt.


NEU2025: Mit den Vorbereitungen zur EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) wurden die neuen Datenfelder hinzugefügt:

  • EUDR_Type
  • EUDR_Value
  • EUDR_Zolltarifnummer

Das EU-Parlament und der EU-Rat hat sich im Dezember 2025 darauf geeinigt, Druckerzeugnisse wie Bücher und Zeitschriften aus dem Anwendungsbereich der Entwaldungsverordnung (EUDR) zu streichen. Weiters gibt es aber für Non-Books und Spielzeug mit Papier-, Holz-, Kautschuk- oder Leder-Anteilen werden weiterhin Dokumentationspflichten anfallen. Die Fristen zur Anwendung der Regelung werden jedoch um ein weiteres Jahr verlängert auf neu:

  • ab 30.12.2026 für große und mittlere Unternehmen
  • ab 30.06.2027 für kleine und Kleinstunternehmen


Die Felder der EUDR sind in der neuen Vorlage 2026 keine Pflichtfelder mehr.


NEU2026: Kontaktadressen zur EU-Verordnung zur Produktsicherheit gemäß GPSR

  • GPSR_ProductContactName
  • GPSR_ContactName
  • GPSR_TelephoneNumber
  • GPSR_EmailAddress
  • GPSR_StreetAddress

  • GPSR_LocationName

  • GPSR_PostalCode

  • GPSR_CountryCode

    Eine besondere Rolle nimmt die Kontaktadresse für die Einhaltung der Verordnung 2023/988 zur allgemeinen Produktsicherheit (General Product Safety Regulation-GPSR) ein. Um den Verbrauchern ausreichende Möglichkeiten zur Wahrung ihrer Rechte und Ansprüche zur Verfügung zu stellen, muss es für jedes in der EU in Verkehr gebrachte Produkt auch einen Verantwortlichen mit Sitz in der EU geben.
    Für den Kontakt zur Produktsicherheit sind Art des Kontaktes, Firmenname, E-Mailadresse sowie eine Anschrift verpflichtende Angaben.

Die Felder der GPSR sind in der neuen Vorlage 2026 zum Teil Pflichtfelder.


HINWEIS:  Die Daten aus dem Vorjahr können in die neue Vorlage übernommen und um die neuen Felder ergänzt werden.

Laden Sie Ihre Daten für die SB2026/27 ausschließlich am DEMO System (https:/demo.buch-service.at/gate) hoch, hier wird die Auswertung in Echtzeit überprüft und Sie erhalten nach kurzer Zeit (je nach Umfang der Daten) das Ergebnis unserer Validierung.

Möchten Sie die Auswertung per Email erhalten, senden Sie uns ein Ticket mit der Bekanntgabe einer Mailadresse, damit wir diese hinterlegen können.