Wenn meine Schulen Schulbücher mit digitalen Zusatzangebot bestellt haben, dann JA

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Laut Schulbuchhändler Vertrag bin ich dazu verpflichtet die Etiketten zum:

  • erstellen
  • drucken
  • aufkleben! (dies darf nicht durch die Schule erfolgen und führt zu Vertragsverlust)
  • Zugangscodes deaktivieren, Etiketten entfernen, ggf. schwärzen (Edding/Heißluftföhn)!