Auch wenn RepetentInnen im Wiederholungsjahr das gleiche Schulbuch wiederverwenden könnten, muss – nachdem der  E-Book-Zugang nur in Kombination mit dem jeweiligen, approbierten Schulbuch erhältlich ist, auch für RepetentInnen in jenem Unterrichtsfach mit Nutzung des Kombi-Produktes, ein solches bestellt werden, damit auch für diese SchülerInnen der Zugang zur Digitalversion des Schulbuches besteht.

Wenn RepetentInnen ihr gleichnamiges Schulbuch des Vorjahres weiter verwenden können, sollte in diesem Fall das neue Schulbuch (Print) der Schule überlassen werden.
 
Mit freundlichen Grüßen
Abteilung I/8, Schulbuchaktion
Bundesministerium für Familien und Jugend