Setzen Sie bitte Ihren Schulbuchreferenten davon in Kenntnis, dass Sie als Schulbuchhändler jegliche Änderung an den Planzahlen ins Programm übermittelt bekommen.(auch ohne Freigabe!!!)
Dadurch ist es unerheblich, ob der Schulbuchreferent Ihnen die Änderungen (Nachbestellungen und Stornierungen) bekannt gegeben hat oder nicht.

 

Die Bekanntgabe der Änderungen und Stornierungen haben nur Auswirkungen auf die Abrechnungsdaten.
Die Bekanntgabe ist ausschließlich für die Bestätigung Ihrerseits und für die Auszahlung durch das BRZ notwendig und kann zurzeit nur Online durchgeführt werden.


Wenn Sie Differenzen zu den Online-Abrechnungsdaten haben, dann können Sie davon ausgehen, dass bereits Änderungen an den Planzahlen vorgenommen wurden, die jedoch noch nicht bekannt gegeben wurden.

Zur Abklärung sollten Sie mit Ihrem Schulbuchreferenten in Kontakt treten.